Ufnahmeverfahre

Gemäss Artikel 7, Abs. b der VBCG-Statuten können neue Mitglieder nur nach erfolgreichem Bestehen eines speziellen Aufnahmeverfahrens in den Verein Bärner Chiubigigle aufgenommen werden. Das Aufnahmeverfahren besteht aus folgenden Punkten:

  1. Schriftlicher Antrag in Form einer Präsentation mit Foto und dem ausdrücklichen Wunsch, dem VBCG angehören zu wollen, muss frühzeitig  beim Vereinspräsidenten eingereicht werden.
  2. Teilnahme des Neubewerbers an mindestens einem Event (exkl. Special Event) im Laufe des Jahres zum Kennenlernen.
  3. Im November des laufenden Jahres werden alle Neubewerber zu einem Altstadtkehr eingeladen. Während dem Altstadtkehr muss jeder Neubewerber mindestens 10 Müntschis von verschiedenen Serviertöchtern der Altstadtkneipen einsammeln.
  4. An der alljährlichen Hauptversammlung (Iichüblete) erfolgt dann die Abstimmung über die Neuaufnahme. Stimmen mehr als zwei Drittel der anwesenden Vereinsmitglieder dem Neubewerber zu, so gilt dieser als aufgenommen in den Verein Bärner Chiubigigle.