Gemäss Artikel 7, Abs. b der VBCG-Statuten können
neue Mitglieder nur nach erfolgreichem Bestehen eines speziellen Aufnahmeverfahrens
in den Verein Bärner Chiubigigle aufgenommen werden. Das Aufnahmeverfahren
besteht aus folgenden Punkten:
Schriftlicher Antrag in Form einer Präsentation mit Foto und dem ausdrücklichen
Wunsch, dem VBCG angehören zu wollen, muss frühzeitig beim Vereinspräsidenten
eingereicht werden.
Teilnahme des Neubewerbers an mindestens einem Event (exkl. Special Event) im Laufe
des Jahres zum Kennenlernen.
Im November des laufenden Jahres werden alle Neubewerber zu einem Altstadtkehr eingeladen.
Während dem Altstadtkehr muss jeder Neubewerber mindestens 10 Müntschis
von verschiedenen Serviertöchtern der Altstadtkneipen einsammeln.
An der alljährlichen Hauptversammlung (Iichüblete) erfolgt dann die Abstimmung
über die Neuaufnahme. Stimmen mehr als zwei Drittel der anwesenden Vereinsmitglieder
dem Neubewerber zu, so gilt dieser als aufgenommen in den Verein Bärner Chiubigigle.